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Konditionen:
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Stellen
und Abräumen des Zeltes erfolgt nur unter Leitung einer vom
Vermieter gestellten Fachperson. Die Leistung dieser Fachperson ist
im Mietpreis inbegriffen.
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Der
genaue Aufstell- und Abbau-Termin ist rechtzeitig mit den
Verantwortlichen
(Tel. 079 607 04 31 oder 079
540 65 94) abzustimmen.
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Der
Mieter hat zum Aufstellen und Abräumen mindestens 4 Personen
aufzubieten. Wenn das nicht möglich ist, wird der Vermieter die
fehlenden Personen zu oben erwähnten Konditionen stellen.
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Lieferung
und Abholen der Mietobjekte durch den Mieter sind nur mit
zugelassenen Fahrzeugen gemäss
Strassenverkehrsordnung, die über
die zulässige Anhängerlast verfügen, erlaubt
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Für
Mutwillige Beschädigungen und Entwendungen an den Mietobjekten ist
der Mieter haftbar und hat sich ggf. dafür zu versichern.
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Grillieren
und Kochen im Zelt ist untersagt.
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Anbauten
und Veränderungen an den Standard-Stellplänen bedürfen
ausdrücklich der Genehmigung durch die zuständige Fachperson.
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Es
ist nicht erlaubt, Klebestreifen am Zelt anzubringen. Allfällig
verbleibende Rückstände müssen auf Kosten des Mieters durch eine
Spezialfirma entfernt werden.
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Die
Haftbarkeit des Mieters beginnt mit der Abgabe durch die Fachperson
und endet mit der Schlusskontrolle vor dem Abräumen.
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Allfällige
Mängel sind auf dem Übernahme/Rücknahme-Protokoll, schriftlich
festzuhalten. | |